Ablehnung durch den Vorstand entscheidet die nächste Mitgliederversammlung.
4.3 Die Mitgliedschaft wird beendet durch:
a) Tod
b) Austritt
c) Ausschluss
d) Auflösung des Vereins
4.4 Der Austritt muss spätestens zum 30.09. auf Ende des Kalenderjahres
gegenüber dem Vorstand schriftlich erklärt werden.
4.5 Die Mitgliederversammlung kann ein Mitglied aus dem Verein ausschließen,
wenn folgende Gründe der Ausschließung vorliegen:
a) grobe Verstöße gegen die Satzung
b) schwere Schädigung des Ansehens des Vereins als Institution und seiner
aktiven und passiver Mitglieder in der Öffentlichkeit.
c) Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen an den Verein.
§5 Mitgliedsbeitrag
5.1 Der Mitgliedsbeitrag und die Art des Einzuges werden von der
Mitgliederversammlung festgelegt und beschlossen.
§6 Organe des Vereins
6.1 Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vereinsausschuss
c) der Vorstand
6.2 Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins und tritt jährlich einmal zusammen.
Neuwahlen werden alle drei Jahre durchgeführt.
6.3 Die Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung
und unter Einhaltung einer Frist von mindestens 14 Tagen einzuberufen.
6.4 Über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen,
die vom Schriftführer und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.
6.5 Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden im allgemeinen mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Zu Satzungsänderungen
und zur Auflösung des Vereins ist jedoch eine 2/3 Mehrheit erforderlich.
6.6 Der Vorstand besteht aus:
a) dem/der 1. Vorsitzenden
b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden
c) dem/der Kassierer/in
d) dem/der Schriftführer/in
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt.
6.7 Der Vereinsausschuss besteht aus dem Vorstand und 3 Beisitzern.
Die Anzahl weiterer Beisitzer wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
§7 Auflösung
7.1 Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbergünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an das Hospiz Ulm e.V., Lichtensteinstraße 14/2, 89075 Ulm die es unmittelbar
und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
§8 Gerichtliche Vertretung
8.1 In allen Angelegenheiten des Vereins ist der 1. Vorsitzende oder der stellvertretende
Vorsitzende jeder allein berechtigt den Verein nach § 26 BGB gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
Satzung vom 21. März 1980
Änderungen: 04. Juni 1980, 13. Oktober 1987, 29. April 2004, 11. April 2014